
Meine Lebensplanung
Denn Vorsorge heute - ist der Kompass von Morgen.
Denn Vorsorge heute
ist der Kompass von Morgen.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit vertreten. Diese übernehmen Ihre finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinn. Nur so vermeiden Sie, dass die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eine Beistandschaft anordnet.
Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen – um sicherzustellen, dass jegliche Entscheidungen mit Ihren persönlichen Wertvorstellungen und ethischen Überzeugungen im Einklang sind. Dies erspart den Angehörigen auch in besonders schweren Momenten weitere Belastungen und tiefgreifende Entscheidungen.
Mit einer Generalvollmacht übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens umfassende Rechte, um in Ihrem Namen sämtliche Angelegenheiten zu regeln. Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Ausstellung bis zu ihrem Widerruf. Zugleich garantiert sie eine lückenlose Vertretung – bis ein Vorsorgeauftrag von der KESB anerkannt und rechtskräftig bestätigt wird. Die Handlungsvollmacht hingegen bietet eine flexible Lösung für klar definierte Aufgabenbereiche – unabhängig davon, ob es sich beim Vollmachtgeber um eine natürliche oder juristische Person handelt.
Eine allgemeine Schweigepflichtentbindung erlaubt einer von Ihnen ausgewählten Person, überall dort Auskunft zu erhalten, wo die Schweigepflicht gilt – zum Beispiel bei medizinischem Fachpersonal, Anwältinnen und Anwälten etc. Auch enge Angehörige, die nicht in der Patientenverfügung aufgeführt sind, dürfen so informiert werden. Bei Versicherungen, Behörden oder Banken hingegen ist zusätzlich eine Vollmacht erforderlich, da diese Stellen dem Datenschutz unterliegen.
Ein Testament können Sie jederzeit eigenhändig verfassen und nach Belieben ändern. Es ist flexibel, einseitig anpassbar und schafft klare Verhältnisse – oft ein wichtiger Schritt, um Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden. Ein Erbvertrag hingegen ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien und erfordert eine öffentliche Beurkundung. Dieser bietet eine höhere rechtliche Sicherheit, da er nicht einseitig geändert oder widerrufen werden kann.
Die Nachlassplanung erfolgt zu Lebzeiten. Sie sammelt alle relevanten Informationen und Dokumente, die im Todesfall benötigt werden – etwa zu Verträgen, digitale Konten, Versicherungen und persönlichen Wünschen. Die Nachlassabwicklung beginnt nach dem Todesfall. Sie umfasst alle organisatorischen Aufgaben wie Kündigungen, Wohnungsauflösungen und die Kommunikation mit Behörden.
Mit einer klaren Lebensplanung bleibt Ihre Selbstbestimmung in allen Lebenslagen gewahrt. Denn in vielen Vorsorgedokumenten wird oft nur festgelegt, wer entscheidet. Wir sind jedoch der Meinung, dass auch Ihre Wünsche und Anweisungen klar definiert werden müssen – für Sie und Ihre Liebsten. Gemeinsam erstellen wir Unterlagen, welche als verlässlicher Kompass für jene dienen, die für Sie handeln müssen. So wird sichergestellt, dass alles in Ihrem Sinne geschieht – und Ihre Angehörigen den richtigen Weg kennen.
Von der ersten Überlegung bis zur letzten Entscheidung – wir begleiten Sie verlässlich in allen Schritten.
